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Wir sorgen wir für eine sachgerechte und wirtschaftliche Durchführung Ihrer Emissions- und Immissionsmessungen!

An Anlagen, die eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigen, muss in der Regel alle drei Jahre die Einhaltung der jeweiligen Emissionsgrenzwerte durch Messung überprüft werden. Anlagen mit kontinuierlich registrierenden Emissions-messgeräten müssen jährlich eine Funktionsprüfung und alle drei bis fünf Jahre eine Kalibrierung (dies ist eine Funktionsprüfung mit zusätzlichen Vergleichsmessungen) durchführen. Für Genehmigungsverfahren von größeren Anlagen wird häufig eine Ermittlung der Luftvorbelastung durch Immissionsmessungen verlangt. Emissionsmessungen, Funktionsprüfungen, Kalibrierungen und Immissionsmessungen dürfen dabei nur von Messstellen ausgeführt werden, die im jeweiligen Bundesland von den zuständigen Immissionsschutzbehörden als Messstelle nach BImSchG bekannt gegeben sind.

Das Ingenieurbüro ROLAND BRAUN arbeitet für die Durchführung dieser Messungen mit mehreren renommierten BImSchG-Messstellen zusammen. Aufgrund unserer umfangreichen Tätigkeiten im Immissionsschutz und der langjährigen Verantwortung des Inhabers für mehrere BImSchG-Messstellen verfügen wir über ausgezeichnete Kenntnisse sowohl zu den Anforderungen an die notwendigen Messungen als auch zu den Stärken der verschiedenen Messstellen.

Wir verschaffen Ihnen genau die Messungen, die notwendig sind und die Sie tatsächlich brauchen, um die behördlichen Anforderungen an Ihre Anlage zu erfüllen. Im Rahmen unserer Kooperationsverträge sowie aufgrund unserer Marktkenntnis können wir Ihnen die Messungen dabei in der Regel zu vergleichbaren wirtschaftlichen Konditionen oder sogar günstiger anbieten als bei Direktanfragen an die jeweiligen Messstellen - inklusive einer umfassenden Qualitätssicherung.

BImSchG-Messstellen, die ja stellvertretend für die Behörden hoheitlich tätig werden und an Ihren Anlagen Messungen durchführen, dürfen über die Messdurchführung hinaus, nicht beratend für Sie tätig werden. Wir dürfen das - da die eigentlichen Messungen von den einer unabhängigen Messstelle und nicht von uns ausgeführt werden.

In Kooperation mit bekannt gegebenen BImSchG-Messstellen bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

  • Emissionsmessungen an genehmigungspflichtigen Anlagen für alle Parameter (TA Luft, 13. BImSchV, 17. BImSchV etc.)
  • Funktionsprüfungen und Kalibrierungen an kontinuierlich arbeitenden Emissionsmesssystemen
  • Immissionsmessungen für Genehmigungsverfahren und andere Zwecke (z.B. Überwachung von Sanierungsarbeiten, verkehrsbedingte Immissionen wie Feinstaub u.a.).

Wir garantieren Ihnen eine normen- und gesetzeskonforme Durchführung aller notwendigen Messungen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen die Durchführung von Emissions- und Immissionsmessungen auch außerhalb Ihrer behördlichen Messauflagen (z.B. Messung zur Eigenüberwachung, Datenermittlung etc.) an. Für weitergehende gutachterliche oder beratende Leistungen zum Immissionsschutz verweisen wir Sie auf unsere Infoseite Umweltgutachten und -beratung.

 

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