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Wir bringen Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellungsverfahren auf den Punkt – für Antragsteller und Behörden!

Für viele öffentliche oder private Vorhabenträger stellt ein zu realisierendes Vorhaben mit Genehmigungspflicht eine einmalige Herausforderung dar. In der Regel sind zahlreiche Projektbeteiligte (Fachbehörden, Anwohner, Planer, Gutachter etc.) vorhanden und es wird in den meisten Fällen mehr als eine Genehmigungen benötigt. Typische Beispiele sind etwa die Planung und Errichtung von Abfallwirtschaftsanlagen (Kompostwerke, Verbrennungsanlagen etc.), Energieerzeugungsanlagen (Biogasanlagen, Windräder etc.), Produktionsanlagen (industrielle Verbrennung, Chemie etc.) oder Infrastrukturvorhaben (Parkhäuser, Straßen etc.).

Wir unterstützen Vorhabenträger, die das für die jeweiligen Genehmigungsverfahren notwendige Know-How nicht oder nicht vollständig vorhalten wollen oder können. Der Einsatz eines Projektsteuerers entlastet den Vorhabenträger, so dass dieser sich seinen eigentlichen Aufgaben widmen kann, und sorgt für termin- und kostengerechte Realisierung der Projekte. Der Umfang und die Ausgestaltung der Arbeitsteilung im jeweiligen Projekt wird dabei den individuellen Anforderungen des jeweiligen Kunden angepasst. Die Palette unserer Dienstleistungen für Antragsteller reicht von der Antragserstellung, der Erstellung oder Koordination von Fachgutachten zu einzelnen Fragestellungen bis hin zur strategischen Beratung und Kommunikation mit den Genehmigungsbehörden.. Daneben können wir auf umfangreiche Erfahrungen zur Öffentlichkeitsarbeit verweisen.

Auf der anderen Seite gehen auch Genehmigungsbehörden zunehmend dazu über, bestimmte Aufgaben bei der Abwicklung von Genehmigungsverfahren „out zu sourcen“. Häufig wird die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen bis zur Vorformulierung von Genehmigungsbescheiden ganz oder teilweise nach außen vergeben wird.

Wir bieten folgende Bausteine für Vorhabenträger oder Genehmigungsbehörde an:

  • Klärung von Anforderungen zum Genehmigungsverfahren und des Verfahrensablaufes; Vorprüfungen
  • Erstellung der Genehmigungsanträge / Gliederungsvorgaben nach aktuellen rechtlichen und fallspezifischen Anforderungen
  • Terminplanung und Terminverfolgung
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Durchführung von Ausschreibungen für notwendige Planungs- und gutachterliche Leistungen nach Verdingungsordnung (VOB, VOL, VOF), Koordination und Abnahme, inklusive Plausibilitätsprüfung und Qualitätskontrolle aller Unterlagen
  • Planung und Durchführung flankierender Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Mediationsverfahren, Runde Tische, Planungsworkshops etc.)
  • Vorbereitung und Moderation von Scopingterminen (bei UVP-pflichtigen Projekten) und Erörterungsterminen; Protokollierung und Auswertung
  • Aufbereitung und Bearbeitung von Einsprüchen und Stellungnahmen zur Vor- und Nachbereitung des Anhörungstermines.
  • Erarbeitung eines Genehmigungsbescheides (Entwurf) bzw. Prüfung des Genehmigungsbescheides

Gerne präsentieren wir Ihnen unsere Vorgehensweise bei einem für Sie unverbindlichen Gesprächstermin in Ihrem Hause oder legen Ihnen ein auf Ihre Anforderungen zugeschnittenes Angebot vor.

 

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