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Hamburg, 7.12.2017 - Lange erwartet, heiß diskutiert und jetzt endlich da: Der neue Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes wurde am 5.12.2017 auf der Internetseite des Umweltbundesamtes veröffentlicht. Mit dem Erscheinen des neuen Leitfadens verlieren der UBA-Schimmelpilzleitfaden von 2002 und der UBA-Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden von 2005 Ihre Gültigkeit. Der neue Leitfaden bringt einige wesentliche Änderungen. So soll z.B. bei Schimmelpilzsanierungen generell weniger auf Biozid-Anwendungen (Desinfektionsmittel) gesetzt werden. Das hat bereits im Vorfeld zu einem großen Aufschrei bei Biozid-Herstellern geführt. Eine weitere Neuerung sind die konkreteren Anforderungen an die Erfolgskontrollen für Schimmelpilzsanierungen. Hier verweist der neue Leitfaden auf das WTA-Merkblatt 4-12, das wir bereits seit dessen Erscheinen im November 2016 berücksichtigen. Daneben gibt es eine Reihe von neuen Aspekten und es wird sicherlich einige Zeit dauern, bis diese in der Praxis vollständig umgesetzt sind.

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