Hamburg, 10.10.2016 - Für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) gilt seit Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. Lange Zeit war HBCD das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe und ist dementsprechend in vielen verbauten Dämmstoffen enthalten. Ab dem 30. September 2016 gelten HBCD-haltige Dämmstoffe als gefährliche Abfälle, wobei Dämmstoffe ab einem Gehalt von 1.000 mg/kg entsprechend einzustufen sind. Ohne einen entsprechenden Nachweis, dass diese Schadstoffgrenze nicht erreicht wird, müssen alle Polystyrol-Dämmstoffe grundsätzlich als HBCD-haltig und damit als gefährlicher Abfall eingestuft werden. In den Medien wird bereits von einem Entsorgungsengpass für HBCD-haltige Abfälle berichtet. Das Ing.-Büro ROLAND BRAUN bietet die Probenahme und Untersuchung von Dämmstoffen auf HBCD an.
Links zum Thema:
- UBA-Hintergrundpapier zu HBCD: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/haufig-gestellte-fragen-antworten-zu
- EUWID-Presseartikel zu Entsorgungsengpass: http://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/einzelansicht/Artikel/loesung-fuer-hbcd-haltige-abfaelle-gesucht.html