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Hamburg, 4. Juni 2014 - Die Ad-hoc-AG Innenraumrichtwerte der Innenraumluftkommission (Umweltbundesamt) und der Obersten Landesgesundheitsbehörden (ad-hoc AG IRK/AOLG) hat einen neuen Innenraumrichtwert für 1-Butanol veröffentlicht. Der Richtwert liegt mit 700 µg/m³ (Richtwert I) bzw. 2.000 µg/m³ (Richtwert II) allerdings deutlich über dem ursprünglich angekündigten Richtwert (vgl. Ergebnisprotokoll der 47. Sitzung der ad-hoc-AG vom 26.2.2013, dort unter TOP 3: Richtwert I: 150 µg/m³, Richtwert II: 1.500 µg/m³). Die Gründe für die Revision des ursprünglichen Richtwertvorschlages sind nicht bekannt. Mittlerweile wurde auch das Protokoll der 49. Sitzung der ad-hoc-AG vom 15.4.2014 veröffentlicht - diesmal allerdings ohne konkrete Ankündigung von neuen Richtwerten. Enthalten ist allerdings eine Stoffliste, für die ein Bedarf zur Festlegung von Innenraumrichtwerten gesehen wird (LInk zum Protokoll s.u.).

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