Hamburg, 4. Juni 2014 - Die Ad-hoc-AG Innenraumrichtwerte der Innenraumluftkommission (Umweltbundesamt) und der Obersten Landesgesundheitsbehörden (ad-hoc AG IRK/AOLG) hat einen neuen Innenraumrichtwert für 1-Butanol veröffentlicht. Der Richtwert liegt mit 700 µg/m³ (Richtwert I) bzw. 2.000 µg/m³ (Richtwert II) allerdings deutlich über dem ursprünglich angekündigten Richtwert (vgl. Ergebnisprotokoll der 47. Sitzung der ad-hoc-AG vom 26.2.2013, dort unter TOP 3: Richtwert I: 150 µg/m³, Richtwert II: 1.500 µg/m³). Die Gründe für die Revision des ursprünglichen Richtwertvorschlages sind nicht bekannt. Mittlerweile wurde auch das Protokoll der 49. Sitzung der ad-hoc-AG vom 15.4.2014 veröffentlicht - diesmal allerdings ohne konkrete Ankündigung von neuen Richtwerten. Enthalten ist allerdings eine Stoffliste, für die ein Bedarf zur Festlegung von Innenraumrichtwerten gesehen wird (LInk zum Protokoll s.u.).
Links zum Thema
- Internetseite ad-hoc-AG IRK/AOLG: http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ad-hoc-arbeitsgruppe-innenraumrichtwerte
- Richtwert 1-Butanol: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/1-butanol_rw_irl_2014.pdf
- Protokoll 47. Sitzung mit altem Richtwertvorschlag: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/dokumente/empfehlungen_und_richtwerte_ergebnisprotokoll_der_47._sitzung_am_26.2.2013.pdf
- Protokoll der 49. Sitzung ad-hoc-AG (15.4.2014): http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/49_kurzprotokoll.pdf
- Info zu VOC-Raumluftmessungen Ing.-Büro ROLAND BRAUN: http://www.rolandbraun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=5&Itemid=11