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Die ad-hoc-AG "Innenraumrichtwerte" der Innenraumluftkommission (Umweltbundesamt) und der Obersten Landesgesundheitsbehörden (ad-hoc-AG IRK/AOLG) hat aktuell im August 2012 im Bundesgesundheitsblatt einen neuen, durchaus anspruchsvollen Innenraum-Richtwert für Kresole veröffentlicht. Der Richtwert I (Vorsorgerichtwert) liegt bei 5 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter Raumluft); der Richtwert II (Gefahrenrichtwert) bei dessen Überschreitung sofortiges Handeln erforderlich wird, bei 50 µg/m³. Kresole können in Innenräumenu.a. zu erheblichen Geruchsbelastungen führen ("Stinker") und z.B. aus Teeranstrichen oder aus manchen PVC-Belägen freigesetzt werden. Weitere Infos: http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/kresole_2012.pdf